© Dr. Stefan Trapp | Ambulante Kinder- und Jugendmedizin
Bremen-Huchting
Kostenlose Corona-Schnelltests
sind nach Voranmeldung für unsere
Patienten und ihre Familien
in der Praxis möglich.
Kostenlose
Corona-Schnelltests
in
unserer Praxis
Laut
"Coronavirus-Testverordnung"
haben
Menschen
mit
Wohnsitz
in
Deutschland
derzeit
einen
gesetzlichen
Anspruch
auf
kostenlose
Corona-
Schnelltests.
Wir
bieten
diese
Schnelltests
kostenlos
für
unsere
Patienten
und
deren
Familien
an
(Verfügbarkeit
der
Tests
und
ungestörter
Praxisablauf vorausgesetzt).
Wie erhalte ich einen Test?
Bitte
melden
Sie
sich
vorher
möglichst
telefonisch
an.
Die
Tests
werden
in
unserer
"Infektionssprechstunde"
durchgeführt,
da
wir
ja
auch
mit
positiven
Ergebnissen
rechnen
müssen
(Sprechzeiten
der
Infektsprechstunde
siehe
Homepage
bzw.
Aushang).
Sie
müssen
sich
mit
Ihrer
Versichertenkarte
und/oder
einem
Ausweisdokument
identifizieren
können.
Sie
sollten
keine
Symptome
einer
Erkältungs-
oder
COVID-
Erkrankung haben.
Wie wird der Test durchgeführt?
Der
Test
wird
von
einer
medizinischen
Fachkraft
in
der
Nase
durchgeführt.
Unangenehme
tiefe
Nasen-
oder Rachenabstriche sind nicht erforderlich.
Vorher
werden
Ihre
Personalien
für
die
Bescheinigung
aufgenommen.
Ihre
persönlichen
Daten
und
Ihr
Testergebnis
werden
jedoch
nicht
weiter
übermittelt
und
vertraulich
behandelt;
d.
h.
weder
Ihre
Krankenkasse
noch
die
Behörden
werden
darüber
informiert,
dass
ein
Test
bei
Ihnen/Ihrem
Kind
durchgeführt wurde.
Die
Bescheinigung
über
das
Testergebnis
können
Sie
nach
20
bis
30
Minuten
abholen.
In
der
Zwischenzeit
warten Sie bitte außerhalb der Praxis.
Was bedeutet ein NEGATIVER Schnelltest?
Ein
negatives
Testergebnis
bedeutet,
dass
Sie
mit
großer
Wahrscheinlichkeit
am
gleichen
Tag
andere
Menschen
nicht
mit
Coronaviren
infizieren
können.
Sie erhalten darüber eine ärztliche Bescheinigung.
Ein
negativer
Schnelltest
schließt
eine
Coronainfektion
aber
nicht
völlig
sicher
aus!
Die
üblichen
Hygieneregeln
(AHA-L)
müssen
weiter
beachtet werden!
Was passiert, wenn der Schnelltest POSITIV ist?
Ist
der
Schnelltest
positiv,
muss
eine
Corona-Infektion
durch
einen
PCR-Labortest
bestätigt
oder
ausgeschlossen
werden.
Wir
können
diesen
Labortest
sofort
bei
Vorliegen
des
Schnelltest-
Ergebnisses
anfertigen.
Bis
das
Laborergebnis
vorliegt,
müssen
Sie
sich
anschließend
in
häusliche
Isolation begeben!
Der
Labortest
wird
über
Ihre
Krankenkasse
oder
privat (n. GOÄ) abgerechnet.